Flexible Arbeitszeitmodelle in der Praxis

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Das Bedürfnis nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf steigt und daher werden auch flexible Arbeitszeitmodelle immer interessanter. Gleitzeit, Teilzeit, eine 4-Tages-Woche oder Schichtpläne sind einige von vielen Arbeitszeitmodellen. Verschiedene Arbeitszeitmodelle bieten sowohl für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber unterschiedliche Vorteile. Ein gutes Arbeitszeitmodell trägt nicht nur zur Mitarbeiterzufriedenheit, sondern auch zur Zufriedenheit des Arbeitgebers bei. Letztlich führt es dadurch auch zu erhöhter Produktivität und vor allem Motivation im Unternehmen. Erwin Fuchs, Legal Counsel der ManpowerGroup Österreich und selbstständiger Rechtsanwalt bei Northcote.Recht, klärt über Arbeitszeitmodelle in der Praxis auf und gibt wertvolle Tipps, welche Fragen sich Unternehmen stellen sollten, bevor sie sich für ein neues Arbeitszeitmodell entscheiden.
 

Welche Arbeitszeitmodelle gibt es?

Das Gleitzeitmodell ist wohl am bekanntesten, aber die Anforderungen an eine Gleitzeitvereinbarung werden von vielen Unternehmen oftmals leider unterschätzt. In Betrieben mit einem Betriebsrat kann die Gleitzeit nur in schriftlichen Einzelvereinbarungen mit den einzelnen Mitarbeitern geregelt werden. Gesetzlich ist die Gleitzeitvereinbarung auch inhaltlich geregelt und muss eingehalten werden, denn nur dadurch wird die Vereinbarung rechtswirksam. Die Gleitzeitvereinbarung umfasst:

  • die Dauer der Gleitzeitperiode,
  • den Gleitzeitrahmen sowie
  • die fiktive Normalarbeitszeit und Details zu allfälligen Zeitübertragungssalden.
     

Bei der Erstellung von Arbeitszeitmodellen sind somit folgende Fragen zu berücksichtigen:

  1. Gibt es mögliche Regelungen in den jeweiligen Kollektivverträgen?
  2. Wird eine Betriebsvereinbarung benötigt?

 

Arbeitszeitaufzeichnungen

Entscheidet man sich für ein Arbeitszeitmodell, bleibt oftmals die Frage nach der Arbeitszeitaufzeichnung im Raum stehen. Arbeitszeiten – Aufzeichnung ja oder nein?

Hier gilt ein klares Ja. Der Arbeitgeber kann diese Pflicht jedoch auf Mitarbeiter auslagern. Überträgt der Arbeitgeber diese Pflicht, beispielsweise durch den Dienstvertrag, an seine Mitarbeiter, müssen diese jedoch zu einer ordnungsgemäßen Arbeitszeitaufzeichnung angeleitet werden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Der Arbeitgeber muss kontrollieren, ob die Mitarbeiter die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten einhalten. Auch hier drohen dem Unternehmen sonst hohe Strafen.
 

Welches Arbeitszeitmodell ist das Richtige?

Jedes Unternehmen sollte diese Frage nach einer eingehenden Analyse beantworten. Wir geben Ihnen Tipps, welche Fragen man sich als Unternehmen stellen sollte, bevor man sich für ein Arbeitszeitmodell entscheidet.

  • Gibt es im Unternehmen Arbeitsspitzen, die abgedeckt werden müssen?
  • Genau zeitliche Definition der Arbeitsspitzen?
  • Wie viele Mitarbeiter möchte ich dafür einsetzen?
  • Müssen meine Mitarbeiter vor Ort anwesend sein oder können sie ihre Tätigkeiten auch von Zuhause aus verrichten?
  • Benötige ich in meinem Unternehmen mehrere Arbeitszeitmodelle? Mitarbeiter in der Buchhaltung vs. Mitarbeiter in der Produktion z.B. Schichtarbeiter.
     

Was bedeutet Vetrauensarbeitszeit?

Bei der Vertrauenszeit steht die Erledigung vereinbarter Aufgaben im Vordergrund und nicht die zeitliche Präsenz des Arbeitnehmers. Mitarbeiter können bei diesem Modell selbst entscheiden, wann und wieviel sie arbeiten. Doch was spricht eigentlich dagegen?

  • Das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit ist gesetzlich nicht geregelt.
  • Die Überwachungspflicht der Arbeitsstunden durch den Arbeitgeber ist problematisch.
  • Bei Überschreitung der Maximalarbeitszeit drohen dem Unternehmen erhebliche Strafen.
  • Eine Möglichkeit wäre, die Vertrauensarbeitszeit nur auf leitende Angestellte anzuwenden, da diese weder dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz unterliegen.
     

Unsere 3 Empfehlungen an Arbeitgeber und Unternehmen lauten:

  1. Früh genug Gedanken über mögliche Arbeitszeitmodelle zu machen.
  2. Arbeitszeitmodelle mit dem Betriebsrat oder mit den Mitarbeitern besprechen.
  3. Aufgrund der strengen und komplexen gesetzlichen Regelungen ist eine genaue Betriebs- oder Einzelvereinbarung über die Arbeitszeitmodelle essentiell.



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