Hinweisgeber:innenschutz und Whistleblowing
Hinweisgeberschutz in Österreich
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), das zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937 erlassen wurde, verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit Hinweisgeber:innen aus ihrem beruflichen Umfeld Informationen über betriebliche Rechtsverletzungen melden können. Mit dem Gesetz sollen hinweisgebende Personen vor Repressalien oder Benachteiligungen geschützt werden.
Hinweisgeber:in
Als Hinweisgeber:innen ("Whistleblower") gelten Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über betriebliche Rechtsverletzungen in bestimmten Bereichen erlangen und diese Information an eine interne Meldestelle weitergeben. Diese Personen, können für uns arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit uns in Verbindung stehen.
Diese Personen sind insbesondere:
- Arbeitnehmer:innen und Dienstnehmer:innen,
- Bewerber:innen,
- Kunden:innen,
- Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen,
- Selbständige, die für uns tätig werden,
- leitende Organe.
Geltungsbereich
Im § 3 Absatz 3 HSchG werden folgende Geltungsbereiche aufgezählt:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Umweltschutz,
- Öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationsschutz,
- Verstöße gegen finanzielle Interessen der EU,
- Verstäße gegen Körperschaftssteuer-Vorschriften.
Darüberhinausgehend können folgende Bereiche, die nicht in den sachlichen Geltungsbereich des HSchG fallen für Manpower als Dienstgeber:in relevant sein:
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB): Bei Kenntnis davon, dass versucht wird, Beamte oder Vertragsbedienstete mit Geschenken zu einer bestimmten Entscheidung zu beeinflussen.
- Untreue im Sinne des § 153 StGB (Vermögensdelikt),
- Geschenkannahme durch Machthaber im Sinne des § 153a StGB,
- Sexuelle Belästigung im Sinne des §218 StGB,
- Diskriminierung von Beschäftigtengruppen,
- Mobbing/Bossin.
Meldung
Bei Manpower achten wir auf die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Einhaltung unseres Verhaltens- und Ethikkodex. Der Kodex bietet Orientierung dafür, wie sich ethische Probleme erkennen und behandeln lassen und zeigt Mechanismen auf, über die ethisch falsches Verhalten ohne Angst vor Vergeltungsakten gemeldet werden können. Der Kodex gilt für alle Mitarbeiter:innen, auf jeder Ebene, so dass wir sicher die höchstmöglichen Standards ethischer Geschäftspraxis aufrecht erhalten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie im Zusammenhang mit der Arbeit für unser Unternehmen auf ethisch falsches Verhalten stoßen, zögern Sie bitte nicht, unser untenstehendes Meldesystem zu nutzen. Wir klären die Angelegenheit gerne mit Ihnen.
Wenn Sie Ihre erste Meldung senden möchten, klicken Sie hier:
Wenn Sie bereits einen Portalzugang eingerichtet haben, können Sie sich hier einloggen:
Häufige Fragen
Wann sollte ich etwas sagen?
Wir stärken und fördern eine Kultur des ethischen Verhaltens, indem wir ein Arbeitsumfeld schaffen,
das unsere Mitarbeitende, Führungskräfte und Dritte dazu ermutigt, ethische Bedenken zu äußern,
ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.
Bei vermutetem Verstoß gegen den Manpower Verhaltens- und Ethikkodex, Richtlinien oder
Verfahren, sowie anwendbare Gesetze oder Vorschriften können Hinweise gesendet werden.
Welchen Schutz haben Hinweisgeber:innen?
Hinweisgebende Personen sind vor Repressalien oder Benachteiligungen geschützt.
Wir machen keine Angaben zu Ihrer Identität, um die Vertraulichkeit zu wahren und Ihre Anonymität
nicht zu gefährden.
Eine Einsichtnahme der gespeicherten Daten ist ausschließlich durch eine begrenzte Anzahl von
befugten Personen innerhalb des Unternehmens möglich. Alle zur Einsichtnahme autorisierten
Personen sind ausdrücklich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Wie läuft eine Meldung ab?
Wenn Sie Ihre erste Meldung senden möchten, klicken Sie hier: Hinweis einreichen
Am Ende des Formulars finden Sie Informationen zum Datenschutz und Ihre Rechte. Bevor Sie den
Hinweis absenden, fordern wir Sie auf Ihre Zustimmung für die Datenverarbeitung zu bestätigen.
Wenn Sie einen Hinweis einreichen und Ihre Identität angegeben haben, erhalten Sie einen
Portalzugang. Das Whistleblower Portal ermöglicht Ihnen, sich auf einem sicheren und vertraulichen
Weg mit uns in Verbindung zu treten.
Eine Erhaltbestätigung wird nach dem Einreichen des Hinweises im Browserfenster angezeigt.
Wenn Sie im Whistleblower Portal den ursprünglich gegebenen Hinweis ergänzen oder berichtigen, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihres Hinweises eine Erhaltbestätigung.
Bei jedem neuen Whistleblower Portal Eintrag erhalten Sie eine Benachrichtigung, dass eine neue Nachricht hinterlassen wurde.
Auf Wunsch organisieren wir einer Zusammenkunft innerhalb von 14 Tagen.
Spätestens drei Monate nach Entgegennahme eines Hinweises erhalten Sie eine Rückmeldung über die Folgemaßnahmen, die ergriffen wurden, beabsichtigt werden, oder aus welchen Gründen der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.
Bei der Bearbeitung Ihrer Meldung kann es vorkommen, dass wir Rückfragen an Sie haben. Für die Kommunikation nutzen wir ausschließlich das Whistleblower Portal. Bitte beachten Sie, dass ohne Angabe der Kontaktdaten wir Sie als Hinweisgeber:in nicht kontaktieren können.
Abgeschlossene Anfragen werden automatisch nach 3 Jahren gelöscht.