Hinweisgeber:innenschutz und Whistleblowing

Hinweisgeberschutz in Österreich 

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), das zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937 erlassen wurde, verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit Hinweisgeber:innen aus ihrem beruflichen Umfeld Informationen über betriebliche Rechtsverletzungen melden können. Mit dem Gesetz sollen hinweisgebende Personen vor Repressalien oder Benachteiligungen geschützt werden. 

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeber:in 

Als Hinweisgeber:innen ("Whistleblower") gelten Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über betriebliche Rechtsverletzungen in bestimmten Bereichen erlangen und diese Information an eine interne Meldestelle weitergeben. Diese Personen, können für uns arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit uns in Verbindung stehen. 

Diese Personen sind insbesondere: 
  • Arbeitnehmer:innen und Dienstnehmer:innen, 
  • Bewerber:innen, 
  • Kunden:innen, 
  • Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen, 
  • Selbständige, die für uns tätig werden, 
  • leitende Organe. 

 

Geltungsbereich 

Im § 3 Absatz 3 HSchG werden folgende Geltungsbereiche aufgezählt: 
  • Öffentliches Auftragswesen, 
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte, Finanzmärkte, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, 
  • Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, 
  • Produktsicherheit und -konformität, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, 
  • Öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationsschutz, 
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuches (z.B. Korruption). 

 

Meldung 

Bei ManpowerGroup GmbH achten wir auf die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Einhaltung unseres Kodex für Geschäftsverhalten und Geschäftsethik (ManpowerGroup Code of Business Conduct and Ethics). Der Kodex bietet Orientierung dafür, wie sich ethische Probleme erkennen und behandeln lassen und zeigt Mechanismen auf, über die ethisch falsches Verhalten ohne Angst vor Vergeltungsakten gemeldet werden können. Der Kodex gilt für alle Mitarbeiter:innen, auf jeder Ebene, so dass wir sicher die höchstmöglichen Standards ethischer Geschäftspraxis aufrecht erhalten. 

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie im Zusammenhang mit der Arbeit für unser Unternehmen auf ethisch falsches Verhalten stoßen, zögern Sie bitte nicht, unser untenstehendes Meldesystem zu nutzen. Wir klären die Angelegenheit gerne mit Ihnen. 

Ein einfacher Weg für eine Meldung ist die Nutzung des Meldeportals ManpowerGroup Ethics Point (www.manpowergroup.ethicspoint.com) oder über die ManpowerGroup Business Ethics Hotline. Meldungen erfolgen anonym, außer die Identität wir bekanntgegeben.  

 

Die Meldestelle ist wie folgt zu erreichen: