Sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz

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#MeToo und die Diskussion über sexuelle Belästigung

#Metoo ist nicht nur ein Trend, den Millionen von Frauen weltweit folgen und teilen, sondern zwei scheinbar kleine Worte mit großer Bedeutung. #Metoo steht nicht nur für einen demütigenden Kommentar oder eine scheinbar zufällige Berührung, sondern auch für körperliche aber auch sexuelle Gewalt. Diskussionen um Frauen, Männer, Gleichberechtigung und den ­respektvollen Umgang miteinander reißen nicht ab. Doch welche vorbeugenden Maßnahmen können Arbeitgeber und Unternehmen schaffen, um Mitarbeiter zu schützen? Mag. Erwin Fuchs, selbständiger Anwalt und Legal Counsil ManpowerGroup Österreich gibt nicht nur Einblick in die Gesetzeslage, sondern auch wertvolle Tipps für Arbeitgeber.
 

Was sagt das Gesetz bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) spricht von sexueller Belästigung, wenn ein Verhalten vorliegt, welches der sexuellen Sphäre zugehört und die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies beabsichtigt. Ein solches Verhalten ist für die betroffene Person nicht nur anstößig, unerwünscht und unangebracht, sondern schafft auch eine feindselige, einschüchternde und demütigende Atmosphäre am Arbeitsplatz.

In 9 ObA 18/08z hat der Oberste Gerichtshof (OGH) umfangreich beschrieben, welches Verhalten als sexuelle Belästigung einzustufen ist:

  • Erzählen freizügiger Witze
  • Demütigende Kommentare
  • Po-Kneifen
  • Scheinbar zufälligen Berührungen
  • Aufgedrängte Küsse
  • In "Komplimente" verpackte Bemerkungen über Figur und sexuelles Verhalten im Privatleben
  • Versprechungen von beruflichen Vorteilen im Gegenzug von "sexuellen Gefälligkeiten"
  • Androhung von beruflichen Konsequenzen und Nachteilen bei sexueller Verweigerung
  • Einladungen mit eindeutigen Absichten
  • etc.
     

Was bedeutet Diskriminierung?

Unter Diskriminierung versteht man, wenn eine Person unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis diskriminiert wird. Diskriminierung bezieht sich nicht nur auf das Geschlecht einer Person, sondern auch auf

  • die ethnische Zugehörigkeit,
  • die Religion,
  • die Weltanschauung,
  • das Alter sowie 
  • die sexuelle Orientierung einer Person.

Sind Unternehmen und Arbeitgeber dazu verpflichtet Abhilfe zu schaffen, sollten Mitarbeiter diskriminiert und/oder belästigt werden? Ja, vorausgesetzt der Arbeitgeber hatte oder musste Kenntnis über den Fall haben. Der Arbeitgeber muss Abhilfe schaffen, in dem er das Opfer vor weiteren Diskriminierungen und Belästigungen wirksam schützt. Maßnahmen dafür reichen von einer Verwarnung, über eine Versetzung (Achtung: Versetzungsschutz!) bis hin zur Kündigung oder sogar Entlassung. Die Schwere des Übergriffes entscheidet, welches Mittel zur Anwendung kommt und schon ein einmaliger Übergriff kann eine Entlassung rechtfertigen!
 

Hilfe bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Doch welche Rahmenbedingungen können dazu beitragen, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz zu minimieren? Ein höflicher, achtsamer und menschenwürdiger Umgangston ist die Grundlage um Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz einzudämmen.  Dies kann beispielsweise durch den Betriebsrat mittels einer Betriebsvereinbarung erfolgen. Sollte kein Betriebsrat bestehen, dann kann durch Richtlinien und Weisungen (sog. Policies) geregelt werden, welche Umgangsformen akzeptiert werden. Weiters kann man darin auch nicht mehr akzeptable Verhaltensformen und deren Konsequenzen aufzeigen. Manpower Betriebsrat

Eine Ansprechstelle für Opfer, entweder durch ein Betriebsratsmitglied oder durch eine Person aus der Personalabteilung, ist empfehlenswert. Sollten Vorwürfe aufscheinen, sollte der Sachverhalt unverzüglich und vollständig aufgeklärt werden, damit in einem nächsten Schritt die richtigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen getroffen werden können.

Die aktuelle Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. In Zeiten der Digitalisierung und Technologisierung ist es für Unternehmen umso wichtiger, qualifiziertes Personal langfristig zu binden. Den Grundstein dafür, können Unternehmen durch eine achtsame und menschenwürdige Atmosphäre schaffen!

 

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