Das Jahresende rückt mir schnellen Schritten näher und somit auch die Planung des Urlaubs während der Weihnachtsfeiertage. Beachten Sie dabei Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch in Österreich! Wieviel Urlaub in Österreich zusteht, wann er genommen werden kann bzw. wann der Urlaubsanspruch verjährt, regelt das österreichischen Urlaubsgesetz. Beim Arbeitsrecht kam es kürzlich zu einer gesetzlichen Änderung der Regeln für die Verjährung des Urlaubsanspruchs, die auch für Sie als Arbeitnehmer relevant ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 6.11.2018 die Frage zu entscheiden, wann Urlaub verjährt, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig seinen Urlaubsantrag gestellt hat. Das Arbeitsrecht beinhaltet nun eine Verschärfung, die auch in Österreich gilt.
Gesetzliche Änderung im Arbeitsrecht ab sofort
Als Arbeitnehmer verlieren Sie Ihre gesetzlich geregelten Urlaubstage nicht mehr automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig Urlaub beantragt haben.
Was bedeutet dies für Ihre künftige Urlaubsplanung?
Als Mitarbeiter können Sie aufgrund der Änderung im Urlaubsrecht auch künftig nicht gezwungen werden, einen Urlaubsantrag zu stellen. Ihr Arbeitgeber muss Sie jedoch nachweislich auf Ihre Urlaubsansprüche und die drohende Verjährung hinweisen. Andernfalls bleiben auch ältere Urlaubsansprüche aufrecht.
Tipps für Ihre Urlaubsplanung
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Planen Sie rechtzeitig Ihren Urlaub.
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Ihren jährlichen Urlaubsanspruch finden Sie in Ihrem Dienstvertrag.
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Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach Ihrem Resturlaub.
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Stellen Sie rechtzeitig den Urlaubsantrag zur Genehmigung!
Und noch ein Tipp abseits des Arbeitsrechts: 5 Wochen Erholung durch Konsumierung der gesetzlich zur Verfügung stehenden Urlaubstage tun Körper und Seele gut!
Daher ist auch auf eine gesunde Work-Life-Balance zu achten. Ein gesundes Maß an Mehr- und Überstunden spielen hier oft eine wichtige Rolle. In unserem Blog-Beitrag All-In-Vertrag versus Überstundenpauschale klärt unser Legal-Experte und selbständiger Rechtsanwalt Erwin Fuchs auf.