Rechtliches
Die Firma Manpower fällt in die Branche der Personaldienstleistung. Im Arbeitskräfteüberlassungsgesetzt (AKÜG) wird zwischen ArbeiterInnen und Angestellte unterschieden.

- Angestellte (Gehaltsbezieher): Basis für die gesetzlichen Angestelltenregelungen (Gehalt, Urlaub, Krankenstandsregelungen, etc.) ist hier der Kollektivvertrag für Allgemeines Gewerbe, der bei der Wirtschaftskammer einzusehen ist.
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ArbeiterInnen (Lohnbezieher): Basis für die gesetzlichen Arbeitsregelungen (Lohn, Urlaub, Krankenstandsregelungen, etc.) ist der Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlasser (KV AKÜ).
Mit dem Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlasser, wo hierzulande gleicher Lohn, Urlaub, Krankenstandsregelungen usw. im Vergleich zum Stammpersonal der Firma, in der der/die ZeitarbeiterIn arbeitet, geregelt sind, nimmt Österreich eine Vorreiterrolle in der gesamten EU ein. Bei uns gibt es den Kollektivvertrag bereits seit 2002. In der EU sollte diese Regelung schlussendlich im Jahr 2012 umgesetzt werden. Zusätzlich stehen durch das im Kollektivvertrag geregelte Bildungsbeitragskonto ZeitarbeiterInnen auch zahlreiche Weiterbildungen offen.
Hier geht's zum Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlasser KV AKÜ 2011.




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