Fast alle großen Tageszeitungen berichten heute über einen aktuellen Beschluss des Europaparlaments. Nach jahrelangem Ringen mit dem EU-Ministerrat ist durchgesetzt worden, dass die acht Millionen Leiharbeiter in der Europäischen Union vom ersten Tag ihrer Beschäftigung an dieselben Rechte wie die Stammbelegschaft des Unternehmens genießen sollen. Die neue Regelung soll ab 2012 gelten.
Was EU-weit ein großer Fortschritt ist, ist in Österreich längst Gang und Gäbe. Mit dem seit 2002 geltenden Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser (KV AKÜ) sind hierzulande gleicher Lohn, Urlaub, Krankenstandsregelungen usw. seit Jahren selbstverständlich.
Zeitarbeiter befinden sich in einem Dreiecksverhältnis zwischen Beschäftiger und Überlasser, der Dienstvertrag mit dem Überlasser unterscheidet sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht nicht von jedem anderen Dienstverhältnis in Österreich.
Zeitarbeiter erhalten in Österreich denselben Lohn wie Stammmitarbeiter (auf Grund des KV AKÜ in manchen Fällen sogar mehr als Stammmitarbeiter!), sind arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich völlig gleichgestellt und erhalten über das im KV geregelte Bildungsbeitragskonto Zugang zu Weiterbildung. Horrorgeschichten über die Ungleichbehandlung können daher in anderen EU Ländern durchaus zutreffen, nicht aber in Österreich.
In Österreich leistet die Branche einen wesentlichen Beitrag zur Standortsicherung und zur Integration von Langzeitarbeitslosen, MigrantInnen, Wiedereinsteigerinnen und älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.
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